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Wie verwaltet sich die Schule?

Jede Waldorfschule verwaltet sich selbst und untersteht der staatlichen Schulaufsicht.

Da eine Waldorfschule sowohl eine kulturelle Einrichtung als auch ein Wirtschaftsunternehmen darstellt, das sich durch öffentliche Mittel, Elternbeiträge und Spenden trägt, gliedert sich die Schule in den Lehrkörper und den Schulverein.

Im Schulverein sind alle an der Schule beteiligte Personenkreise vertreten:
Eltern, Lehrer und später einmal die älteren Schüler.
Der Verein trägt die Schule wirtschaftlich, d.h. er bezahlt die Lehrergehälter, die Unterrichtskosten etc., und finanziert das Schulgebäude. Sein höchstes Entscheidungsorgan ist die Mitgliederversammlung. Sein Vorstand und ein Geschäftsführer besorgen die täglich anfallenden Aufgaben.

Der Unterricht der Lehrer erzieht und bildet junge Menschen für ihre Zukunft. Für diese Kulturleistung sind die Lehrer allein zuständig und benötigen einen Freiraum, der vom Kollegium selbstverantwortlich verwaltet wird. In der Lehrerkonferenz wird über die Qualität des Unterrichts gewacht, bilden sich die Lehrer fort, werden Kinder besprochen. Durch die Konferenz werden neue Lehrer an die Schule berufen oder Kollegen, mit deren Arbeit man unzufrieden ist, entlassen.

Die gute Qualität einer Schule kann Anreiz für andere Eltern sein, ihr Kind dorthin zu schicken; andernfalls drohen Abmeldungen von Schülern. Hierhin werden wirtschaftliche Aspekte der Pädagogik, zugleich aber auch Aspekte von Vertrauen oder Misstrauen sichtbar. Um Konflikte in diesem sensiblen Bereich zu vermeiden, werden heute in vielen Waldorfschulen Eltern als Beobachter oder sogar stimmberechtigt in die Lehrerkonferenzen delegiert.

Ein gewisser Lehreranteil im Vereinsvorstand wahrt die Interessen des Kollegiums. Für den individuellen Streitfall ist ein Schlichtungsgremium aus Eltern und Lehrern vorgesehen.

Auf einen kurzen Nenner zusammengefasst: Das Fundament der Schule gründet sich auf die vom Bewusstsein durchdrungene Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern.